Eigentümer von Gebäuden mit einer zentralen Gasheizungsanlage und sechs und mehr Wohneinheiten müssen in den kommenden Jahren einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durchführen lassen. Eigentümer von zehn Wohneinheiten und mehr haben dazu bis zum 30. September 2023 Zeit, Eigentümer von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024. Das geht aus der vom Bundesministerium für...