Nachbarn dürfen keine Überwachungskameras anbringen, die neben ihrem eigenen auch das Grundstück der Nachbarn erfassen. Das entschied nun das Amtsgericht Bad Iburg (AZ: 4 C 366/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Nachbar einer Doppelhaushälfte auf seinem Grundstück Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie angebracht, die unter anderem Objekt- und Personenerkennungen in Echtzeit...