Zwei Gemeine und über 100 Jahre alte Eschen machen ihrem Namen in der Stadt Andernach alle Ehre. Denn ein Eigentümer darf wegen ihnen kein Einfamilienhaus auf seinem angrenzenden Grundstück errichten. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz (1 K 1047/21.KO). Grund dafür ist, dass die Gemeinen Eschen unter Naturdenkmalschutz stehen. Vom Verwaltungsgericht Koblenz heißt es: „Die...