Ein Bauherr darf nicht ohne Ankündigung einen Turmdrehkran über ein benachbartes Grundstück schwenken lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (AZ: 4 U 74/22). Im vorliegenden Fall waren zwei künftige Nachbarn in Landkreis Ludwigsburg in Streit geraten. Denn der Bauherr hatte für den Bau von zwei Doppelhäusern und vier Garagen einen Turmdrehkran an der Grundstücksgrenze...