Ein Vermieter darf dem Lebensgefährten einer ursprünglichen Mieterin außerordentlich kündigen, wenn dieser ihm ihren Tod verschweigt. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 417 C 9024/22). Im vorliegenden Fall ordnete das Amtsgericht ordnete eine mehrmonatige Räumungsfrist an und verpflichtete den Lebensgefährten (Beklagten), die Wohnung zurückzugeben. Die ursprüngliche Mieterin hatte 1975...