Der Verkauf und die Montage eines Treppenlifts stellen Werkverträge dar, die innerhalb von 14 Tagen widderrufen werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage einer Verbraucherzentrale gegen einen Vertreiber von Kurventreppenliften entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Vertreiber der Kurventreppenlifte seinen Kunden – außer für ein Modell – kein gesetzliches...