Müssen Mieter für die gesamte Dauer ihres Mietvertrags die Kosten für einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss tragen, verstößt dies nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Allerdings ist diese Praxis seit dem 1. Dezember 2021 ohnehin nicht mehr erlaubt. Grund dafür ist eine Änderung des...