Mieter, die ihre Wohnung nach einer Abmahnung weiterhin unerlaubt untervermieten, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied das Amtsgericht München (AZ 417 C 7060/21). Im vorliegenden Fall bewohnte ein Mieter seit 2009 eine Wohnung in München-Pasing. Die monatliche Miete betrug 800 Euro pro Monat. Der Mietvertrag beinhaltete folgende Klausel: „ Untervermietung oder sonstige...