Eigentümer müssen sich auch dann an das Rücksichtnahmegebot im Baurecht halten, wenn sie Parkplätze für Elektrofahrzeuge errichten möchten (VG 13 K 184/19). Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden. Im vorliegenden Fall wollte eine Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Prenzlauer Berg fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen errichten. Auf dem Grundstück befinden...