In Stuttgart müssen Anwohner einer Umwelt- und Lkw-Durchfahrtverbotszone die Durchfahrt von Lkw weiterhin hinnehmen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; VI ZR 110/21). Die Anwohner hatten auf Unterlassung geklagt, weil eine Speditionsfirma „mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot verstoße“ und sie durch die Durchfahrt von Lkw von einer Gesundheitsgefährdung ausgingen. Bereits vor dem...