Ein Makler kann nicht die Zahlung der Provision verlangen, wenn er Kaufinteressenten betreut, die die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt günstiger von einem anderen Makler erwerben. Das entschied das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt; 29 O 326/19). Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer einen Immobilienmakler per Vertrag bis zum 31. Januar 2019 mit dem Verkauf seiner Immobilie betraut. In diesem...