In Neuwied müssen Grundstückseigentümer nun erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. anheben darf (5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO). Dagegen hatten Eigentümer von Wohngrundstücken geklagt. Jedoch ohne Erfolg. Die Richter aus Koblenz entschieden, dass die...