Eine „Außenbereichsinsel“, die zum Siedlungsbereich gehört, darf in einen Innenentwicklungs-Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufgenommen werden. Dies betrifft unbebaute Freiflächen innerhalb einer Ortslage, die bisher als Grünflächen genutzt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (AZ: BVerwG 4 CN 5.21). Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin Eigentümerin von...