Die Platzierung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg muss nicht genehmigt werden muss. Das hat Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19). Eine Gesellschaft, die in ganz Deutschland Geldautomaten betreibt, hatte in Prenzlauer Berg vor einem Mehrfamilienhaus einen Geldautomaten installiert. Dies war vom Bezirksamt Pankow wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis...