Grundstückseigentümer haben nach der Löschung rechtmäßiger Zwangseintragungen keinen Anspruch auf eine Umschreibung der Grundbuch-Eintragungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: V ZB 17/22) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin vom Grundbuchamt gefordert, neue Wohnungsgrundbuchblätter anzulegen, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich wären. Da die...